Ratenkredit
Bei einem Ratenkredit erhält eine Privatperson ein Darlehen über einen gewissen Geldbetrag, welches dann in monatlichen Beträgen, also Raten, zurück gezahlt wird.
Die monatlichen Beträge haben immer die gleiche Höhe. Ein anderer Name für Ratenkredit, ist auch Konsumentenkredit. Ratenkredite gibt es seit den 50iger Jahren, und spielen vor allem für Autobanken eine wichtige Rolle.
Einen Ratenkredit bekommen Privatpersonen meist ohne irgendwelche Sicherheiten. Oft genügt hierzu eine Lohnabrechnung. Wenn die Bonität nicht ausreichend ist, kann die Bank eine Bürgschaft verlangen.
Die Monatsraten beinhalten sämtlich Kosten, die zu dem Kredit gehören, also auch Zinsen und Gebühren. Auch die Beiträge für eine Restschuldversicherung, die oft zusätzlich abgeschlossen wird, sind bei der Monatsrate dabei. Ratenkredite werden bei der Schufa eingetragen.
Das Darlehen kann der Kreditnehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Auszahlung kündigen, jedoch mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Es kommt zwar dabei nicht zu einer Vorfälligkeitsentschädigung, aber die Bank muss die Bearbeitungsgebühr nicht zurück bezahlen, und kann außerdem noch Gebühren zur Bearbeitung der Kündigung fordern.
Die Bank darf nur kündigen, wenn sie vorher zwei mal gemahnt und mit einer Kreditkündigung gedroht hat. Des weiteren muss der Kreditnehmer zwei Raten hintereinander ganz oder teilweise in Verzug sein , und die Ratenrückstände müssen mindestens zehn Prozent von dem Nennbetrag des Darlehens betragen. In den monatlichen Kreditraten ist ein Zinsanteil für 30 Zinstage erhalten. Liegt aber zwischen der Kreditauszahlung und der ersten monatlichen Rate mehr als ein Monat, werden diese Zinsen ermittelt, und kommen dann zu der ersten Rate hinzu. Diese nennt man Anlaufzinsen.
In Deutschland sind Ratenkredite durch das BGB geregelt. Der Kreditnehmer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen dem Kreditvertrag zu widerrufen.
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