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Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug beinhaltet eine vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Der Grundbuchauszug muss dem Darlehensgeber vorgelegt werden damit die richtige Eintragung der Rangfolge einer Grundschuld nachgewiesen werden kann.


Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie muss auch die Grunderwerbsteuer miteinkalkuliert werden. Diese beträgt 3,50 % des Kaufpreises.


Grundpfandrecht

Grundpfandrechte werden durch Hypotheken oder Grundschulden in das Grundbuch eingetragen. Anhand dieser kann der Begünstigte Zahlungen aus der Immobilie zu fordern.


Grundschuld

Die Darlehen der Banken, Versicherungen oder Bausparkassen werden durch die Grundschuld abgesichert. Beim Amtsgericht werden die Grundpfandrechte, also die Ansprüche des Institutes in das Grundbuch eingetragen. Der Darlehensnehmer kann hierbei zwischen einen teueren Briefschuld oder eine Buchschuld wählen. Die Briefschuld hat den Vorteil, dass sie im Fall einer Umschuldung ohne teuere Grundbuchänderungen vorgenommen werden kann.


Grundschuldbestellung

Der Immobilieneigentümer kann bei einem Notar die Belastung seines Grundstücks (Grundschuld) bestellen. Diese wird dann ins Grundbuch eingetragen.




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