Lexikon D
Darlehensnehmer (Kreditnehmer)
Der Darlehensnehmer ist der direkte Vertragspartner des Kreditinstituts. Ihm wird nach der Unterschreibung des Darlehensvertrages der Kredit ausgezahlt.
Darlehensgesamtbetrag
Der Betrag den der Kreditnehmer der Bank schuldet. Er ist zusammengesetzt aus dem geschuldeten Gesamtbetrag inklusive Bearbeitungsgebühr, Zinsen und Restschuldversicherung.
Dingliche Sicherheiten
Umfasst im wesentlichen die Eintragungen des Kreditinstitutes in das Grundbuch der Immobilie.
Drittkäuferbenennungsrecht
Das Recht des Leasingnehmers einen Dritten als Verkäufer zu benennen, der das Farhzeug zu einem höheren Preis als dem Händlereinkaufspreis ankauft. Von diesem Recht kann der Kunde bei Bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung und bei fristlosen Kündigungen Gebrauch machen.
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